PYYA
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Entwurf: Dieser Text wurde von einer Vorlage abgeleitet und auf PYYA angepasst, aber noch nicht anwaltlich geprüft oder freigegeben. Er ist nicht als endgültige Rechtsgrundlage zu verwenden, bis das erfolgt ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: September 2026 · Entwurf, noch nicht anwaltlich geprüft

Diese AGB regeln die zahlungspflichtigen Vorgänge auf PYYA: die Finanzierung von Kampagnen durch Clients und die Auszahlung von Verdiensten an Clipper. Sie ergänzen unsere Nutzungsbedingungen, die für die Nutzung der Plattform insgesamt gelten. Bei Widersprüchen zwischen beiden Dokumenten gehen diese AGB für die hier geregelten Zahlungsvorgänge vor.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten für Verträge zwischen [Firmenname/Rechtsform], [Straße Hausnummer], [PLZ Ort] (nachfolgend „PYYA“) und registrierten Nutzern über die entgeltlichen Funktionen der Plattform - insbesondere die Finanzierung von Kampagnen (Clients) und die Auszahlung von Verdiensten (Clipper). [Platzhalter - identisch mit den Angaben im Impressum zu pflegen.]

PYYA ist ausschließlich technischer Vermittler und Zahlungsabwickler zwischen Clients und Clippern. PYYA wird nicht selbst Vertragspartner der zwischen Client und Clipper im Rahmen einer Kampagne wirtschaftlich entstehenden Leistungsbeziehung; ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen Client und Clipper wird durch die Nutzung der Plattform jedoch nicht begründet - Ansprüche auf Vergütung richten sich ausschließlich nach dem in der Kampagne hinterlegten Vergütungsmodell und werden über PYYA abgewickelt.

2. Kampagnen: Erstellung und Status

Ein Client kann eine Kampagne mit Briefing, Rohmaterial, Plattform- und Sprachauswahl sowie einem geplanten Budget anlegen. Eine neu angelegte Kampagne erhält zunächst den Status „Entwurf“ und ist ausschließlich über einen direkten Link erreichbar - noch nicht öffentlich auffindbar und noch nicht für Clipper beitretbar.

Das beim Anlegen angegebene Budget ist eine unverbindliche Zielgröße. Ein tatsächliches, für Clipper-Vergütung verfügbares Budget entsteht erst durch eine erfolgreiche Zahlung nach Ziffer 3.

Ein Client kann eine eigene Kampagne jederzeit pausieren (vorübergehend aus der öffentlichen Liste entfernen, über den Link aber weiter erreichbar) oder löschen (Status „Gelöscht“, Kampagne bleibt aus Dokumentationsgründen in der Datenbank erhalten, ist aber über keinen Link mehr öffentlich abrufbar). PYYA kann eine Kampagne aus denselben Gründen sowie bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen pausieren oder löschen.

3. Zahlung und Freischaltung des Budgets

Die Zahlung eines Kampagnenbudgets erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister Stripe (Kreditkarte bzw. SEPA-Lastschrift). Mit erfolgreichem Zahlungseingang wird der gezahlte Betrag dem Kampagnenbudget gutgeschrieben.

Die erste erfolgreiche Zahlung schaltet eine Kampagne vom Status „Entwurf“ auf „Aktiv“ frei - erst ab diesem Zeitpunkt ist die Kampagne öffentlich auffindbar und für Clipper beitretbar. Weitere Zahlungen erhöhen lediglich das bestehende Budget, ohne den Status erneut zu ändern.

Alle Preisangaben verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Client als Verbraucher handelt, bzw. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Client als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. [Endgültige Formulierung hängt von der finalen Einordnung ab, siehe Nutzungsbedingungen Ziffer 11.]

4. Keine Erfolgsgarantie

PYYA schuldet keine bestimmte Anzahl an Views, Teilnehmern, eingereichten Clips oder einen sonstigen wirtschaftlichen Erfolg einer Kampagne. Das Kampagnenbudget dient ausschließlich der Vergütung tatsächlich eingereichter und freigegebener Clips gemäß dem gewählten Vergütungsmodell (pro 1.000 Views, Flatrate pro Clip, oder eine Kombination).

Ob und in welchem Umfang Clipper einer Kampagne beitreten und Clips einreichen, liegt außerhalb des Einflussbereichs von PYYA.

5. Verbleibendes Budget

Wird eine Kampagne pausiert, gelöscht oder erreicht sie ihr Laufzeitende, ohne dass das vorhandene Budget vollständig für Vergütungen verbraucht wurde, erfolgt aktuell keine automatisierte Rückerstattung des verbleibenden Betrags. Ein Client kann eine Rückerstattung im Einzelfall über den Support anfragen; über eine Erstattung wird dann individuell entschieden. [Hinweis: Dies ist eine bewusste Beschreibung des aktuellen technischen Stands - ein automatisierter Rückerstattungsprozess ist noch nicht umgesetzt. Vor Veröffentlichung sollte geprüft werden, ob das für Verbraucher-Clients rechtlich ausreicht oder ob ein automatisierter Prozess erforderlich ist.]

6. Vergütung und Auszahlung der Clipper

Reicht ein Clipper einen Clip zu einer Kampagne ein und wird dieser freigegeben, entsteht ein Vergütungsanspruch nach dem in der Kampagne hinterlegten Modell. Bei Pauschalvergütung entsteht der Anspruch mit Freigabe; bei Vergütung nach Views wächst der Anspruch mit den erfassten View-Zahlen, gedeckelt auf das jeweils verbleibende Kampagnenbudget.

Voraussetzung für eine Auszahlung ist ein abgeschlossenes Stripe-Connect-Onboarding des Clippers. Ohne abgeschlossenes Onboarding kann PYYA keine Auszahlung vornehmen; ein bereits entstandener Vergütungsanspruch bleibt davon unberührt und wird nachgeholt, sobald das Onboarding abgeschlossen ist.

Ein Clipper kann sich sein verfügbares Guthaben selbst auszahlen lassen, sobald ein Mindestbetrag von 10 € erreicht ist. Alternativ kann PYYA Auszahlungen mehrerer Clipper gebündelt veranlassen.

Schlägt eine Auszahlung fehl (z. B. weil das Stripe-Connect-Onboarding zum Zeitpunkt des Versuchs noch nicht abgeschlossen war), bleibt der zugrunde liegende Vergütungsanspruch bestehen und wird bei einem erneuten Auszahlungsversuch automatisch berücksichtigt.

7. Plattformgebühr

PYYA erhebt aktuell keine gesonderte Vermittlungs- oder Plattformgebühr auf Kampagnenbudget oder Auszahlungen; das eingezahlte Budget kommt vollständig der Vergütung der Clipper zugute. PYYA behält sich vor, künftig eine Gebühr einzuführen; in diesem Fall werden diese AGB entsprechend angepasst und Nutzer vorab informiert.

8. Zahlungsstörungen

Schlägt eine Zahlung fehl oder wird sie von der kartenausgebenden Bank zurückgebucht, wird das entsprechende Kampagnenbudget nicht gutgeschrieben bzw. wieder rückgängig gemacht. Kosten fehlgeschlagener Zahlungsvorgänge, die der Client zu vertreten hat, trägt der Client.

9. Haftung

Es gelten die Haftungsregelungen der Nutzungsbedingungen (dort Ziffer 10) entsprechend, insbesondere für Störungen der Zahlungsabwicklung, die auf Handlungen oder Unterlassungen von Stripe oder eines anderen von PYYA eingesetzten Zahlungsdienstleisters beruhen und außerhalb des Einflussbereichs von PYYA liegen.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften entgegenstehen.

Änderungen dieser AGB werden Nutzern in angemessener Form angekündigt und gelten für ab diesem Zeitpunkt neu abgeschlossene Zahlungsvorgänge.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.